Absicht oder Lapsus?

Als Briefwähler auch zur Landratswahl 2013 war ich in Unkenntnis, ob Briefwahl auch für die Stichwahl am O6. Oktober 2013 möglich ist.

Meine diesbezügliche Nachfrage bei der Wahlbehörde Strausberg ergab, ja und die Briefwahlunterlagen werden den Briefwählern vom 22. September 2013 automatisch zugestellt .

Da ein diesbezüglicher Hinweis bisher nirgends zu finden war fragte ich weiter nach, warum dazu keine öffentliche Bekanntmachung erfolgt denn sicher sei ich nicht der einzige Unkundige in dieser Sache. Antwort: Die Wahlbehörde Strausberg hatte noch umfängliche administrative Aufgaben im Ergebnis des letzten Wahlsonntags zu erledigen, aber der öffentliche Hinweis erscheint kurzfristig.

Heute (26.09.2013) war im ME der MOZ zu lesen, Stimmabgabe zur Stichwahl des Landrates ist ab heute möglich, ohne den angekündigten Briefwahlhinweis.

Also rief ich beim ME der MOZ an. Auskunft: Ja die Wahlbehörde Stadt Strausberg hat dazu informiert, leider konnte aus Platzmangel noch keine Bekanntmachung erfolgen. Das hat mein Verständnis, denn die Presse muss ja nicht springen, wenn die Stadtverwaltung pfeift.

Mit Blick auf den Umstand, dass zwischen zwei Wahlen nur 14 Tage liegen erscheint der Verweis auf Zeitmangel zum unterlassenen, doch recht minimalen Aufwand am

23. September 2013 die Presse um Bekanntmachung zum Briefwahlverfahren zu bitten, eher als Schutzbehauptung und berechtigt zur o.g. Frage.

Angesichts der Wichtigkeit der Wahl und dem mit vorgegebenem Kriterium der Wahlbeteiligung zur Ergebnisfeststellung, erscheint Vorgeschildertes als recht bedenkliche Handlungsweise.

Wolfgang Winkelmann

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